Bundesfreiwilligendienst
www.bundesfreiwilligendienst.de
www.engagiert-in-deutschland.de
Versicherungsschutz
Die Landesversicherungen im Ehrenamt in den Bereichen Unfall- und Haftpflichtschutz verhindern, dass Engagierte das Risiko eines Ehrenamts selbst tragen müssen. Informationen zum Versicherungsschutz für freiwilliges bürgerschaftliches Engagement und die Schadensanzeigen zur Haftpflicht- und Unfallversicherung erhalten Sie hier:
http://www.engagiert-in-nrw.de/service/versicherungsschutz/index.php
Flyer (PDF) "Sicherheit im Ehrenamt - Versicherungsschutz für freiwilliges Engagement" der Landesregierung NRW
http://www.engagiert-in-nrw.de/pdf/Flyer_Sicherheit_12_2011.pdf
Antworten des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW auf häufige Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt
http://www.engagiert-in-nrw.de/pdf/faq_versicherungen.pdf
Informationsbroschüre "Zu Ihrer Sicherheit" (PDF) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum gesetzlichen Unfallschutz (Stand Mai 2011)
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a329-unfallversichert-im-engagement.pdf?__blob=publicationFile
Faltblatt (PDF) der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zur Unfallversicherung im Ehrenamt
http://www.engagiert-in-nrw.de/pdf/flyer_UK_ehrenamt_2011.pdf
Ehrenamtskarte NRW
Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die Städte, Gemeinden und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Inhaber von Ehrenamtskarten können Vergünstigungen bei Eintritten, Dienstleistungen und im Einzelhandel nutzen. Die Vergabe der Karten wird in den Kommunen vor Ort geregelt.
www.ehrensache.nrw.de
Engagementnachweis
Der Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen "Füreinander.Miteinander - Engagiert im sozialen Ehrenamt" dokumentiert und würdigt bürgerschaftliches Engagement. Der Engagementnachweis belegt die fachlichen und sozialen Kompetenzen der Freiwilligen und bescheinigt ins Ehrenamt eingebrachte oder dort erworbene Fähigkeiten. Er wird von den Organisationen ausgestellt, bei denen das Engagement erbracht wird.
www.engagiert.in.nrw.de
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Einen kurzen Überblick über die steuerlichen Regelungen (z.B. Ehrenamtspauschale) finden Sie hier (PDF-Datei).
Möglichkeiten zur Projektförderung für Freiwilligenagenturen
Die vorliegenden Recherche-Ergebnisse von März 2010 zeigen zweierlei: Möglichkeiten zur Projektförderung bieten sich den zahlreichen Freiwilligenagenturen durchaus, sofern zeitliche, personelle und nicht zuletzt finanzielle Ressourcen investiert werden, um mit den potenziellen Projektfinanzierern ins Geschäft zu kommen. Die Recherchen belegen hierbei, dass gerade der Stiftungssektor als zukunftsfähiges Feld für Projektentwicklungen betrachtet werden kann, zumal in jedem Jahr rund 1000 neue rechtsfähige Stiftungen alleine in Deutschland gegründet werden. Zudem öffnen sich Stiftungen und Bürgerstiftungen zunehmend für die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements und aktualisieren ihre entsprechenden Förderrichtlinien.
Zum anderen darf nicht verkannt werden, wie schwierig es für Freiwilligenagenturen ist, im Kontext von Fundraising, Sponsoring oder Stiftungskooperationen tragfähige Finanzierungen zur Sicherung der eigenen Infrastruktur zu realisieren.
Weitere Informationen als PDF-Datei


